Dabei muss aber der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Die Badesaison fällt heuer doch nicht ins Wasser: Ab 29. Mai dürfen Freizeitanlagen (wie Tierparks, Sehenswürdigkeiten, Schwimmbäder, etc.) wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann.