Sonntag von 10 bis 18 Uhr / Einmalige Ausnahme für Geschäfte, die im Lockdown schließen mussten
„Aufgrund der Einigung der Sozialpartner für diese Ausnahme ist es auch eine Frage der Fairness gegenüber den Handelsbetrieben, insbesondere jenen in den Orts- und Stadtkernen“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.
Sonderkollektivvertrag der Sozialpartner
Die Sozialpartner haben dazu einen Sonderkollektivvertrag abgeschlossen. Daher hat das Land Salzburg die Verordnung nach dem Öffnungszeitengesetz angepasst. Am kommenden Sonntag dürfen im ganzen Land Handelsbetriebe, die vom Betretungsverbot in den vergangenen Wochen betroffen waren, von 10 bis 18 Uhr offenhalten.
Gilt nicht für Supermarkt, Drogerie
Diese Öffnungsmöglichkeit gilt jedoch nicht für Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte oder andere Handelsbetriebe, die während des Lockdowns geöffnet hatten. Andere Regelungen, wie die Sonntagsöffnung in Wintertourismusorten oder in der Salzburger Altstadt, sind von der Verordnung nicht betroffen. Die Vorschriften der 6. Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnung sind selbstverständlich zu beachten.