21. Jänner 2019 16:40
© Polizei
Mordprozess im Fall Roland
Während das Urteil wegen Mordes und Raubes gegen die Beschuldigten bestätigt wurde, wurde das Urteil wegen Einbruchdiebstahls gegen das Trio sowie die Einweisung des beschuldigten Musikers in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher aufgehoben.
Über die aufgehobenen Delikte und auch über das Strafmaß und die Einweisung muss nun erneut ein Geschworenengericht entscheiden, wie Verteidiger der Angeklagten am Montag gegenüber der APA erklärten. Der Oberste Gerichtshof hat ihnen eine "vorläufige Verständigung" über seine Entscheidung heute zugestellt. Die Verteidiger hatten gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 20. Juni 2018 Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen eingebracht.
Laut Anklage sollen der Musiker (25) und seine damalige Freundin (21) den vermögenden Akademiker Roland K. nach der Verabreichung von Pralinen, in die sie sieben bis acht Tabletten des Schlafmittels Noctamid gemischt hätten, in dessen Villa in der Stadt Salzburg am 19. Juli 2016 getötet haben. Roland K. sei gefesselt und geknebelt auf einer Matratze im Keller seines Hauses alleine zurückgelassen worden. Ein Wirt (30), der ein Freund des Musikers war, habe das Paar zu der Tat angestiftet. Das Motiv: Die Beschuldigten hätten aus dem Nachlass des Salzburgers ein schönes Leben führen wollen. Der Musiker gestand einen Raub ohne Tötungsvorsatz ein. Seine Ex-Freundin und der Wirt beteuerten ihre Unschuld.
Der Musiker erhielt 15 Jahre Haft, seine Ex-Freundin sieben Jahre Haft. Der Wirt wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Strafberufungen eingebracht.
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