Schwerpunkt liegt bei Hilfen und Zuschüsse für Mitarbeiter in Kurzarbeit und Branchen, die seit November geschlossen sind.
Die Bundesregierung hat ein weiteres Paket mit Hilfen für die Wirtschaft, Sport sowie Kunst- und Kulturbetriebe geschnürt. In Summe werden 430 Mio. Euro ausgeschüttet. Mit dem Geld werden Unternehmen mit Kurzarbeit die Zahlung von Urlaubsgeld erleichtert, Trinkgeldverlust ausgeglichen, der Ausfallsbonus aufgestockt und Gastgärten gefördert. 9 Mio. Euro gibt es im Sport für Mitgliedschaftsförderung, 20 Mio. Euro zusätzlich gehen an Kunst und Kulturbetriebe.
Das ist das Hilfpaket im Detail:
Kurzarbeits-Zuschuss
- Zuschuss von € 1.000 pro Mitarbeiter
- Für alle Betriebe, die seit November in KUA sind
- Aufteilung: € 825 (netto) gehen an den Arbeitgeber, als Zuschuss zu angehäuften Urlaubsansprüche, € 175 (netto) gehen an Arbeitnehmer in trinkgeldintensiven Branchen
- Kostenschätzung € 140-150 Mio
- Auszahlung für Monat März
Ausfallsbonus
- Einmalige Verdoppelung der Liquiditätshilfe: Bonuszahlung im März 30% des Umsatzes, statt 15% (nicht rückzahlbar), Anhebung des Deckels für März von 30.000 € auf 50.000 €
- Für alle Betriebe, die Ausfallsbonus beantragen (ca. 60.000 Betriebe)
- Kostenschätzung € 230 Mio
Gastgartenförderung
- Förderung der Gastronomie für Investitionen in Gastgärten, in Vorbereitung auf Öffnung
- Zuschuss: 20% für Klein- und Kleinstunternehmen, 10% für mittlere Unternehmen
- Obergrenze: €20.000 Zuschuss
- Kostenschätzung €10 Mio (für ca. 1.250 Projekte)